• Sie sind Geschäftsführer und haben gerade erfahren, dass eine Mitarbeiterin schwanger ist? Hier kommt Hilfe:
Mutterschutz und Elternzeit

Fast laufend gibt es neue Regelungen und Urteile. Mal ehrlich:

Wissen Sie, was Mütter und Väter heute verlangen dürfen?


Spezial-Report von:

Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt und Chefredakteur
Dr. Christian Wolf
Dr. Christian Wolf,
Rechtsanwalt und Chefredakteur

Datum:
04. August 2010


So schön eine Schwangerschaft für Ihre Mitarbeiterin sein mag: Ihnen als Arbeitgeber bringt sie vor allem einen Mehraufwand an Bürokratie und Umorganisation.

Kein Wunder, dass bei vielen Chefs und Vorgesetzten die Alarmglocken läuten, wenn eine Mitarbeiterin sich schwanger meldet!

Und besonders kniffelig wird es, wenn dann noch die besonderen Fragen rund um das Thema Elternzeit dazukommen!

Doch hier kommt Hilfe:


Einmalige Aktion:

Mit diesem Spezial-Report rund ums Thema Elternzeit bleibt keine Frage mehr offen!

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In wenigen Minuten haben Sie auf jede auch noch so knifflige Frage im Bereich Elternzeit eine rechtssichere Antwort – inklusive 2 Muster-Schreiben und einer Elternzeit-Checkliste! Was könnte einfacher sein? Klicken Sie einfach hier – und in nur 3 Minuten von jetzt an kann dieser Spezial-Report per PDF vor Ihnen liegen.
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Liebe Leserin, lieber Leser,

stellt sich bei einem Ihrer Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Nachwuchs ein, kommen auch auf Sie als Arbeitgeber eine Vielzahl an organisatorischen und arbeitsrechtlichen Fragen zu. Vor allem müssen Sie für die Elternzeit Vorsorge in Ihrem Betrieb treffen – denn die Arbeit muss schließlich weitergehen.

Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten in Sachen Elternzeit kennen! Denn auch, wenn der betreffende Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf die Elternzeit hat, müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen eingehalten werden. Und Voraussetzungen gelten auch für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie einem Antrag nicht zustimmen wollen!

Antrag auf Elternzeit

Damit Sie sich rechtzeitig auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters einstellen können, muss der Arbeitnehmer die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor deren Antritt bei Ihnen anmelden. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen als Arbeitgeber.

Verspätete Anträge sind allerdings nicht unwirksam. Sie können also die Elternzeit aus diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich auch ohne nochmalige Anmeldung lediglich um den Verspätungszeitraum. Verlangt der Arbeitnehmer die Höchstdauer, verkürzt sich diese um den Verspätungszeitraum.

Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich, z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters.

Zusammen mit dem Elternzeitverlangen muss Ihr Mitarbeiter verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren - beginnend mit der Geburt des Kindes - er seinen Anspruch wahrnehmen wird, § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG.

Wie Sie die Fehlzeit überbrücken

Geht Ihr Mitarbeiter in Elternzeit, müssen Sie die entstandene Personallücke irgendwie schließen. Wenn die verbliebenen Mitarbeiter die Arbeit des Elternzeiters hier nicht einfach mit erledigen können, brauchen Sie eine Ersatzkraft. Da die Elternzeit ja immer nur für einen gewissen Zeitraum läuft, bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit der Vertretungskraft an.

Nach § 21 BEEG können Sie hier
  • mit der Ersatzkraft einen zeitbefristeten Arbeitsvertrag bis zum errechneten Ende der Elternzeit abschließen oder
  • einen entsprechenden zweckbefristeten Arbeitsvertrag vereinbaren. Der Zweck der Befristung ist hier die Vertretung des Elternzeiters für die Dauer der vorgesehenen Elternzeit.
Grafik - Stern Arbeitgeber-Tipp: Wählen Sie immer die Variante der Zweckbefristung. Denn ein zeitbefristeter Arbeitsvertrag endet exakt zum vereinbarten Endzeitpunkt. Genau das kann aber zu Problemen führen, wenn Ihr Mitarbeiter seine Elternzeit verlängert oder verkürzt. Grafik - Stern

Sie möchten noch mehr Tipps zum Thema Elternzeit? Kein Problem: fordern Sie jetzt gleich meinen brankaktuellen neuen GRATIS-Spezial-Report „ Elternzeit“ an. Sie bekommen diesen Report INKLUSIVE fertiger, direkt zu übernehmender Muster-Textbausteine jetzt sofort per PDF zum Download. Klicken Sie dazu einfach hier.

In dem Spezial-Report zum Thema Elternzeit erhalten Sie noch weiteren Profi-Rat, was Sie zum Thema Elternzeit unbedingt wissen sollten:
  • Beginn und Dauer der Elternzeit: diese Unterschiede gelten für Mütter und Väter

  • Wie Sie als Arbeitgeber bei einem fehlerhaften Antrag reagieren können

  • Diesen Pflichten müssen Sie nachkommen

  • Vorzeitiges Ende oder Verlängerung der Elternzeit: so geht`s

  • Rückkehr nach Ende der Elternzeit: welche Tätigkeit müssen Sie anbieten?

Doch das ist immer noch nicht alles:

Zusätzlich erhalten Sie eine GRATIS-Test-Ausgabe meines Arbeitgeber-Spezial-Informationsdienstes „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ im Wert von 19,90 €. Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ hilft Ihnen aber nicht nur weiter, wenn Sie einen Arbeitsvertrag aufsetzen müssen. Sondern auch in allen anderen Fällen rund ums Arbeitsrecht.

In nicht mehr als 15 Minuten pro Monat sind Sie damit in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer up to date. Sie vermeiden künftig nicht nur teure Arbeitsgerichtsprozesse, sondern sparen auch viel Ärger und Zeit.


Bitte lesen Sie weiter, wenn auch nur eine der folgenden Annahmen auf Sie zutrifft.

Werden Sie in den nächsten Wochen ...
  • ein Zeugnis formulieren
  • eine mehr als zweifelhafte Krankmeldung erhalten
  • Überstunden, Kurzarbeit oder Versetzungen anordnen
  • einen Urlaubsantrag ablehnen
  • eine Abmahnung oder Kündigung aussprechen
  • einen Arbeitsvertrag mit einem neuen Mitarbeiter abschließen
  • Einstellungsgespräche führen
  • eine Stellenanzeige online oder in der Zeitung aufgeben
  • einen Minijobber, Studenten, Rentner oder eine Aushilfe einstellen
    Haben Sie hier ein paar Mal genickt? Vielleicht sogar geseufzt und Ihr Kinn aufgestützt und sich gefragt, wie Sie diese Aufgaben ohne Diskussionen, Ärger, Klagen hinkriegen. Glauben Sie mir: das geht!
Bild von Dr. Christian Wolf
Dr. Christian Wolf, Rechtsanwalt
und Chefredakteur:
„Ich lade Sie ein, jetzt die neueste, druckfrische Ausgabe von Praktisches Arbeitsrecht für Arbeitgeber kostenlos kennen zu lernen.“


Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als Arbeitgeber

    Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Dr. Christian Wolf. Ich bin Rechtsanwalt und Arbeitsrecht ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren vertrete ich Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern verklagt worden sind. Und ich tue noch mehr – und das kann ich auch für Sie tun! Und zwar ganz ohne dass Sie mir ein Anwaltshonorar zahlen müssen. Mehr darüber weiter unten.


3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen
(und was Sie daraus lernen können)


    Immerhin hat es ein gutes, wenn Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite
  • was das Urteil für die Praxis bedeutet
  • mit welchen Gestaltungen solche Situationen in Zukunft vermieden werden können
  • was SIE daraus lernen können.
    Das Ergebnis steht Monat für Monat in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Brandaktuell und kompakt auf nur 8 Seiten. In klaren Worten. Angereichert mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Checklisten, die die Umsetzung vereinfachen. Wenn Sie sich das einmal ansehen möchten, dann klicken Sie bitte hier. Die neueste Ausgabe ist dann in 3 Tagen bei Ihnen – gratis und ohne Verpflichtung.

    Lesen Sie jetzt anhand der folgenden Beispiele, um was es konkret geht


1. Beispiel: Die wirklichen Gefahren des AGG
zeigen sich erst nach und nach


    Kaum zu glauben, was sich gerade erst am Arbeitsgericht Osnabrück abgespielt hat: Ein Unternehmen hat 53 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. 50 davon wurden anschließend kassiert wegen Altersdiskriminierung. Dabei waren unter den Gekündigten Angehörige aller Altersgruppen!

    Dasselbe kann Ihnen auch bei alltäglichen Vorgängen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen usw. passieren. Da hilft nur, jedes einzelne Urteil der Arbeitsgerichte genau zu studieren, zu analysieren und „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Das können und wollen Sie nicht? Brauchen Sie auch nicht! Denn das tue ich für Sie! Meine Empfehlungen können Sie Monat für Monat in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ nachlesen.

Nehmen Sie mich nicht einfach so beim Wort. Ich spiele absolut fair und lege von Vornherein alle Karten vor Ihnen auf den Tisch:

Bevor Sie sich für „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ entscheiden, testen Sie meinen Informationsdienst erst einmal volle 30 Tage auf meine Kosten. Und bekommen nebenbei noch den wertvollen Sonder-Report „Elternzeit“ kostenlos dazu. Damit können Sie sofort beginnen, Ihre Arbeitsverträge zu überprüfen. Und das auch noch völlig GRATIS. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht?

Bitte klicken Sie jetzt hier, wenn Sie die neueste Ausgabe zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern möchten.


2. Beispiel: Befristeter Arbeitsvertrag

    Eine der wenigen erfreulichen Sachverhalte der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Das erlaubt Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und z.B. projektbezogenen oder saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, ohne sich langfristig zusätzliche Personalkosten ans Bein zu binden.

    So weit, so gut. Doch an die praktische Umsetzung einer rechtssicheren Befristung sind jede Menge Detailvorschriften geknüpft. Nur eine einzige davon zu verletzen, kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wenn Sie also Pech haben, erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Ihre Absicht war.

    Deswegen dürfen arbeitsrechtliche Vorgänge keine Frage von „Glück gehabt“ oder „Pech gehabt“ sein. Alles steht und fällt mit den aktuellen und natürlich absolut zuverlässigen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Meine Leser profitieren von meinen Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Wenn Sie in Zukunft auch dazu gehören möchten, dann klicken Sie jetzt hier und fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum kennen lernen an und sichern Sie sich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“. Sie erhalten Ihn ganz einfach als PDF zum Sofort-Download.


3. Beispiel: Kündigung und ihre Hürden – Frist, Begründung, Zugang

    Kein Arbeitgeber kündigt gern – denn da hängt immer ein Schicksal dran und für Sie leider auch eine kaum zu überschauende Vielzahl von Fallstricken. Ich habe schon zig Fälle erlebt, in denen die Kündigung schlicht an einer dieser Hürden gescheitert ist:
  • die Kündigungsfrist wurde nicht eingehalten
  • die Begründung war nicht wasserdicht
  • der Zugang der Kündigung war misslungen.
    Sie kündigen einem Mitarbeiter, weil Sie ihn – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr bei sich sehen wollen. Und wenn das Gericht Sie dann zur Weiterbeschäftigung verurteilt, ist alles noch schlimmer wie vorher, denn das Klima ist vergiftet und Sie können nichts mehr tun. Viele Arbeitgeber kaufen sich dann mit entsprechenden Abfindungen frei. Da kommt sehr schnell ein hoher fünfstelliger Betrag zusammen.

  All das können Sie leicht vermeiden. Halten Sie sich auf dem laufenden über die ständig steigenden Anforderungen der Gerichte an verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen. Verlassen Sie sich auf das „Praktische Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Lernen Sie die Vorteile jetzt kennen und klicken Sie hier für Ihre kostenlose Probeausgabe und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“ als PDF zum Sofort-Download.


Testen Sie selbst: Hätten Sie's gewusst?

    Das hier ist nur ein „Trockentest“. Doch bedenken Sie: Eine falsche Antwort im richtigen (Arbeits-)Leben kann Sie eine Menge Geld und Nerven kosten. Das ist der Grund, warum Sie bei der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung und Rechtsprechung immer auf dem neuesten Stand der Dinge sein müssen. (Eigentlich müssen Sie gar nichts – aber das hier ist wirklich wichtig!) Sie müssen definitiv nichts zurückschicken. Sowohl Ihre Test-Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ wie auch Ihren Sonder-Report „Elternzeit“ dürfen Sie behalten und uneingeschränkt nutzen. Versprochen!

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Hier die aktuellen Fragen: Ihre Antwort:
JA     NEIN
1. Frage: Ist das Verbot der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? (Achtung: neues BAG-Urteil!) Ankreuzfeld Ankreuzfeld
2. Frage: Ist die Einschränkung der privaten Internetnutzung mitbestimmungspflichtig? Ankreuzfeld Ankreuzfeld
3. Frage: Rauchverbot in Kraft: Müssen Sie Raucherpausen bezahlen? Ankreuzfeld Ankreuzfeld
4. Frage: Müssen Sie alte Arbeitsverträge auf das Rentenalter von 67 ändern? Ankreuzfeld Ankreuzfeld
5. Frage: Dürfen Sie ältere Vorgänge für eine fristlose Kündigung heranziehen? Ankreuzfeld Ankreuzfeld
6. Frage: Wird für jede Mehrarbeit ein Überstundenzuschlag fällig? Ankreuzfeld Ankreuzfeld
7. Frage: Beginnt jedes Arbeitsverhältnis automatisch mit einer Probezeit? Ankreuzfeld Ankreuzfeld


    Diese und viele andere Fragen beantworte ich in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ für Sie klipp und klar. Und das ist noch nicht alles: Sie erhalten praktische Umsetzungshilfen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Musterformulierungen. Auf die können Sie sogar zugreifen, wenn Sie mal eine Ausgabe verpasst oder verlegt haben. Denn auf der umfangreichen Online-Datenbank, auf die ganz exklusiv nur Leser Zugriff haben, finden Sie mit Sicherheit jede gesuchte Zusatzinformation. Klicken Sie rechts auf den Button und überzeugen Sie sich jetzt selbst. Hier klicken für Ihren Gratis-Test

Mein Motto:
So knapp wie möglich, so detailliert wie nötig


    Pro Monat 8 Seiten genügen mir, um Ihnen Neues und Relevantes aus dem Arbeitsrecht zu berichten. Natürlich mit den konkreten Auswirkungen und praxisnah für eine wirklich einfache Umsetzung. Gerade haben wir die neueste Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ ausgeliefert und für Sie ein Exemplar zurückgelegt. Möchten Sie es sich einmal anschauen?

    Ich verspreche Ihnen: Das kostet Sie keinen Cent und ist vollkommen ohne Risiko. Bitte klicken Sie jetzt hier, dann ist die Ausgabe (spätestens) in 3 Tagen bei Ihnen und der GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“ ist sofort für Sie als PDF zum Sofort-Download verfügbar.


Zweifeln Sie nie mehr:
Ab jetzt sind Sie arbeitsrechtlich immer
up to date


    Im Grunde geht es doch beim Arbeitsrecht immer um dieselben Themen und dieselben Fragestellungen. Und im Grunde wissen Sie ja auch, wie Sie in jeder Situation vorgehen müssen. Doch bleibt manchmal ein kleiner nagender Zweifel, ob nicht inzwischen ein neues Urteil – sei es auf Landesebene oder vom BAG oder EuGH – etwas ganz anderes verlangt?

    Ich muss Ihnen leider sagen: Ihre Zweifel bestehen zu Recht. Denn Arbeitsrecht ist Richterrecht. Was gestern noch Recht war, kann Sie morgen schon teuer zu stehen kommen!

    Die gute Nachricht: Sie brauchen nur 8 Seiten jeden Monat zu lesen, und schon sind Sie garantiert immer auf dem neuesten Stand und zwar mit „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“, das Sie hier und jetzt gratis kennenlernen können.
Ein Klick genügt!


Garantiert auf dem neuesten Stand –
bei Standardfragen und bei Sonderfällen


    Als Arbeitgeber geht es für Sie meistens um Sachverhalte wie
  • Arbeitsverträge
  • Abmahnungen und Kündigungen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Zeugnisse usw.
    Denken Sie jetzt nicht: „Das habe ich doch schon 100mal gemacht. Was soll da schon schief gehen?“ Vergessen Sie nicht, dass das Arbeitsrecht auch „Einzelfallrecht“ ist. Das bedeutet: Was 100mal richtig war, kann beim nächsten Fall vor Gericht landen, weil eine unscheinbare Kleinigkeit eben anders war.

    Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ haben Sie jeden Monat auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen.

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    Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Ab jetzt wissen Sie auch Bescheid z.B. bei diesen (gar nicht so seltenen!) Sonderfällen:

Arbeitszeitmodelle * Aufhebungsvertrag * Ausfallrisiko * Ausgleichsverfahren * Ausschlussklausel * Bereitschaftsdienst * Beschäftigungsverbot * Beschwerdestelle * Betriebliche Übung * Datenschutz * Dienstwagen * Differenzierungsklausel * Eingliederungsmanagement * Einigungsstelle * Entsendung * Freistellung * Krankheitsrisiko * Kurzarbeit * Leiharbeit * Leitende Angestellte * Nettolohnvereinbarung * Organisationsänderung * Praktikanten * Rentner * Scheinselbstständigkeit * Schnuppertage * Sondervergütung * Sonderkündigungsschutz * Tarifbindung * Teilkündigung * Teilrente * Ungleichbehandlung * Verdachtskündigung * Videoüberwachung * Zusatzurlaub * Zwischenzeugnis * u.v.m.


Recht haben UND Recht bekommen – ab jetzt in jeder Personalfrage!

    Warten Sie nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden.

    Die Lösung ist nur einen Mausklick entfernt: Lernen Sie kostenlos meinen Informationsdienst „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ kennen. Das kostet Sie wirklich keinen Cent und ist vollkommen risikolos.

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    Entscheiden Sie ab jetzt Tag für Tag arbeitsrechtlich unangreifbar. „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ hilft Ihnen dabei, in nur 15 Minuten pro Monat jederzeit die neuesten Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu kennen und einfach umzusetzen.


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