Fast laufend gibt es neue Regelungen und Urteile. Mal ehrlich: Wissen Sie, was Mütter und Väter heute verlangen dürfen?
So schön eine Schwangerschaft für Ihre Mitarbeiterin sein mag: Ihnen als Arbeitgeber bringt sie vor allem einen Mehraufwand an Bürokratie und Umorganisation. Kein Wunder, dass bei vielen Chefs und Vorgesetzten die Alarmglocken läuten, wenn eine Mitarbeiterin sich schwanger meldet! Und besonders kniffelig wird es, wenn dann noch die besonderen Fragen rund um das Thema Elternzeit dazukommen! Doch hier kommt Hilfe:
Liebe Leserin, lieber Leser, stellt sich bei einem Ihrer Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin Nachwuchs ein, kommen auch auf Sie als Arbeitgeber eine Vielzahl an organisatorischen und arbeitsrechtlichen Fragen zu. Vor allem müssen Sie für die Elternzeit Vorsorge in Ihrem Betrieb treffen – denn die Arbeit muss schließlich weitergehen. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte und Pflichten in Sachen Elternzeit kennen! Denn auch, wenn der betreffende Mitarbeiter einen gesetzlichen Anspruch auf die Elternzeit hat, müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen eingehalten werden. Und Voraussetzungen gelten auch für Sie als Arbeitgeber, wenn Sie einem Antrag nicht zustimmen wollen! Antrag auf Elternzeit Damit Sie sich rechtzeitig auf den Ausfall Ihres Mitarbeiters einstellen können, muss der Arbeitnehmer die Elternzeit mindestens 7 Wochen vor deren Antritt bei Ihnen anmelden. Maßgeblich ist der Zugang bei Ihnen als Arbeitgeber. Verspätete Anträge sind allerdings nicht unwirksam. Sie können also die Elternzeit aus diesem Grund nicht verweigern. Der Beginn der Elternzeit verschiebt sich auch ohne nochmalige Anmeldung lediglich um den Verspätungszeitraum. Verlangt der Arbeitnehmer die Höchstdauer, verkürzt sich diese um den Verspätungszeitraum. Nur bei dringenden Gründen ist ausnahmsweise auch eine angemessene kürzere Frist möglich, z. B. zu Beginn einer Adoptionspflege, soweit sie sich nicht frühzeitig planen ließ, oder bei Frühgeburten für die Elternzeit des Vaters. Zusammen mit dem Elternzeitverlangen muss Ihr Mitarbeiter verbindlich erklären, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren - beginnend mit der Geburt des Kindes - er seinen Anspruch wahrnehmen wird, § 16 Abs. 1 S. 1 BEEG. Wie Sie die Fehlzeit überbrücken Geht Ihr Mitarbeiter in Elternzeit, müssen Sie die entstandene Personallücke irgendwie schließen. Wenn die verbliebenen Mitarbeiter die Arbeit des Elternzeiters hier nicht einfach mit erledigen können, brauchen Sie eine Ersatzkraft. Da die Elternzeit ja immer nur für einen gewissen Zeitraum läuft, bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags mit der Vertretungskraft an. Nach § 21 BEEG können Sie hier
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Hier geht es um Ihre legitimen Rechte als Arbeitgeber Zunächst möchte ich mich Ihnen vorstellen. Mein Name ist Dr. Christian Wolf. Ich bin Rechtsanwalt und Arbeitsrecht ist mein Spezialgebiet. Seit vielen Jahren vertrete ich Arbeitgeber, die von ihren Mitarbeitern verklagt worden sind. Und ich tue noch mehr – und das kann ich auch für Sie tun! Und zwar ganz ohne dass Sie mir ein Anwaltshonorar zahlen müssen. Mehr darüber weiter unten. 3 Beispiele für vermeidbare Niederlagen (und was Sie daraus lernen können) Immerhin hat es ein gutes, wenn Arbeitgeber einen Prozess vor dem Arbeitsgericht verlieren. Denn ich analysiere jedes Urteil und erarbeite
Lesen Sie jetzt anhand der folgenden Beispiele, um was es konkret geht 1. Beispiel: Die wirklichen Gefahren des AGG zeigen sich erst nach und nach Kaum zu glauben, was sich gerade erst am Arbeitsgericht Osnabrück abgespielt hat: Ein Unternehmen hat 53 betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen. 50 davon wurden anschließend kassiert wegen Altersdiskriminierung. Dabei waren unter den Gekündigten Angehörige aller Altersgruppen! Dasselbe kann Ihnen auch bei alltäglichen Vorgängen wie Beförderungen, Gehaltserhöhungen, Versetzungen usw. passieren. Da hilft nur, jedes einzelne Urteil der Arbeitsgerichte genau zu studieren, zu analysieren und „zwischen den Zeilen“ zu lesen. Das können und wollen Sie nicht? Brauchen Sie auch nicht! Denn das tue ich für Sie! Meine Empfehlungen können Sie Monat für Monat in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ nachlesen. Nehmen Sie mich nicht einfach so beim Wort. Ich spiele absolut fair und lege von Vornherein alle Karten vor Ihnen auf den Tisch: Bevor Sie sich für „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ entscheiden, testen Sie meinen Informationsdienst erst einmal volle 30 Tage auf meine Kosten. Und bekommen nebenbei noch den wertvollen Sonder-Report „Elternzeit“ kostenlos dazu. Damit können Sie sofort beginnen, Ihre Arbeitsverträge zu überprüfen. Und das auch noch völlig GRATIS. Urteilen Sie selbst: Ist das fair oder nicht? Bitte klicken Sie jetzt hier, wenn Sie die neueste Ausgabe zum kostenlosen 30-Tage-Test anfordern möchten. 2. Beispiel: Befristeter Arbeitsvertrag Eine der wenigen erfreulichen Sachverhalte der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung ist die Möglichkeit, Arbeitsverträge zu befristen. Das erlaubt Ihnen, flexibel auf die Anforderungen des Marktes zu reagieren und z.B. projektbezogenen oder saisonalen Bedarf an Arbeitskräften zu decken, ohne sich langfristig zusätzliche Personalkosten ans Bein zu binden. So weit, so gut. Doch an die praktische Umsetzung einer rechtssicheren Befristung sind jede Menge Detailvorschriften geknüpft. Nur eine einzige davon zu verletzen, kann zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis führen. Wenn Sie also Pech haben, erreichen Sie genau das Gegenteil von dem, was Ihre Absicht war. Deswegen dürfen arbeitsrechtliche Vorgänge keine Frage von „Glück gehabt“ oder „Pech gehabt“ sein. Alles steht und fällt mit den aktuellen und natürlich absolut zuverlässigen Informationen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Meine Leser profitieren von meinen Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Wenn Sie in Zukunft auch dazu gehören möchten, dann klicken Sie jetzt hier und fordern Sie Ihr Gratis-Exemplar zum kennen lernen an und sichern Sie sich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“. Sie erhalten Ihn ganz einfach als PDF zum Sofort-Download. 3. Beispiel: Kündigung und ihre Hürden – Frist, Begründung, Zugang Kein Arbeitgeber kündigt gern – denn da hängt immer ein Schicksal dran und für Sie leider auch eine kaum zu überschauende Vielzahl von Fallstricken. Ich habe schon zig Fälle erlebt, in denen die Kündigung schlicht an einer dieser Hürden gescheitert ist:
All das können Sie leicht vermeiden. Halten Sie sich auf dem laufenden über die ständig steigenden Anforderungen der Gerichte an verhaltensbedingte, personenbedingte oder betriebsbedingte Kündigungen. Verlassen Sie sich auf das „Praktische Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Lernen Sie die Vorteile jetzt kennen und klicken Sie hier für Ihre kostenlose Probeausgabe und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“ als PDF zum Sofort-Download. Testen Sie selbst: Hätten Sie's
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Und natürlich können bewährte Formulierungen von gestern schon heute Makulatur sein. Nur durch schnellste Information sind und bleiben Sie auf der sicheren Seite. Deswegen mein Rat: Lassen Sie mich für Sie erarbeiten, was HEUTE rechtssicher ist. Das geht ganz schnell und ganz einfach: In „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ haben Sie jeden Monat auf 8 Seiten ganz kompakt alles beieinander, was Sie für Ihre tägliche Personalarbeit brauchen. Bitte testen Sie es selbst! Fordern Sie hier gratis und ohne Risiko die neueste Ausgabe an und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“ als PDF zum Sofort-Download. Als erfahrener Personalverantwortlicher wissen Sie: Die Sonderfälle sind es, die aufhalten und die auch die meisten Risiken bergen. Da fragt sich: Gibt es Präzedenzfälle? Welche versteckten Fallen müssen umschifft werden? Verlassen Sie sich auch hier auf meine Empfehlungen in „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“. Ab jetzt wissen Sie auch Bescheid z.B. bei diesen (gar nicht so seltenen!) Sonderfällen: Arbeitszeitmodelle * Aufhebungsvertrag * Ausfallrisiko * Ausgleichsverfahren * Ausschlussklausel * Bereitschaftsdienst * Beschäftigungsverbot * Beschwerdestelle * Betriebliche Übung * Datenschutz * Dienstwagen * Differenzierungsklausel * Eingliederungsmanagement * Einigungsstelle * Entsendung * Freistellung * Krankheitsrisiko * Kurzarbeit * Leiharbeit * Leitende Angestellte * Nettolohnvereinbarung * Organisationsänderung * Praktikanten * Rentner * Scheinselbstständigkeit * Schnuppertage * Sondervergütung * Sonderkündigungsschutz * Tarifbindung * Teilkündigung * Teilrente * Ungleichbehandlung * Verdachtskündigung * Videoüberwachung * Zusatzurlaub * Zwischenzeugnis * u.v.m. Recht haben UND Recht bekommen – ab jetzt in jeder Personalfrage! Warten Sie nicht, bis Sie eines Tages vor Gericht erleben müssen, dass Ihr Mitarbeiter und sein Anwalt (womöglich im Verbund mit dem Betriebsrat) in allen Punkten Recht behalten! Wenn die Gegner besser Bescheid wissen als man selbst, kann ein Alptraum wahr werden. Die Lösung ist nur einen Mausklick entfernt: Lernen Sie kostenlos meinen Informationsdienst „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ kennen. Das kostet Sie wirklich keinen Cent und ist vollkommen risikolos. Bitte klicken Sie jetzt hier und erhalten Sie zusätzlich den GRATIS-Sonder-Report „Elternzeit“ als PDF zum Sofort-Download. Sie müssen definitiv nichts zurückschicken. Sowohl Ihre Test-Ausgabe von „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ wie auch Ihren Sonder-Report „Elternzeit“ dürfen Sie behalten und uneingeschränkt nutzen. Versprochen! Entscheiden Sie ab jetzt Tag für Tag arbeitsrechtlich unangreifbar. „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ hilft Ihnen dabei, in nur 15 Minuten pro Monat jederzeit die neuesten Anforderungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung zu kennen und einfach umzusetzen.
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